Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Meist gestellte Fragen zum Thema Pflege:

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad ist die Einstufung, die die individuelle Beeinträchtigung eines Menschen wiedergibt. Unabhängig davon, ob dieser körperlich oder psychischer Natur ist. Es gibt insgesamt 5 Pflegegrade in der Pflegeversicherung.




Was prüft der MDK?

Dem/der Prüfer*in ist es wichtig zu sehen, inwieweit und welche Dinge der/die Antragssteller*in selbst, in seiner/ihrer Lebenssituation, erledigen kann. Der/die Prüfer*in ermittelt sowohl den Hilfsmittel- als auch den Medikamentenbedarf mit Hilfe von Assesments.




Wie wird die Pflegebedürftigkeit berechnet?

PG.01  Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

PG.02  Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

PG.03  Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

PG.04  Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

PG.05  Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit Anforderungen an die pflegerische Versorgung




Wo werden die Leistungen beantragt?

Die Leistungen können bei der Pflegekasse, die der eigenen Krankenkasse angegliedert ist, beantragt werden. Wir unterstützen hierbei gerne.




Was sind "zusätzliche" Betreuungsleistungen?

Zusätzliche Betreuungsleistungen können in Anspruch genommen werden, wenn eine Betreuung neben der Pflege notwendig ist. Die Kasse zahlt und der nicht verbrauchte Betrag wird ins kommende Jahr übertragen. Ein medizinisches Gutachten muss die Tatsache eines "erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes" feststellen.




Was ist die sogenannte "Verhinderungspflege"?

Verhinderungspflege dient in erster Linie der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Wenn der pflegende Angehörige verhindert ist, gibt es die Möglichkeit durch den von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellten Betrag, eine Ersatz-Pflegeperson einzustellen.




Wird das seniorengerechte Wohnen gefördert?

Die Pflegekasse unterstützt seniorengerechtes Wohnen. Sie bezuschusst Umbaumaßnahmen und falls ein Umbau der eigenen Wohnung nicht möglich ist, so stellt die auch Gelder für den Umzug zur Verfügung.




Besteht ein Anspruch auf Pflegeberatung?

Pflegeberatung ist ein Anspruch, den es seit 01/2009 gibt. Die Berater*innen werden von den Pflegekassen oder den Pflegediensten gestellt um die nötigen Infos umfassend zu vermitteln. Auf Wunsch  findet die Beratung in der häuslichen Umgebung statt.




Was beeinhaltet ein Pflegevertrag?

Ein Pflegevertrag sollte die vereinbarten Leistungen, die zur Erbringung dieser Leistungen notwendigen Pflegezeiten und die daraus entstehenden Kosten beinhalten.




Wann darf ich einen Pflegevertrag Kündigen?

Beide Pateien, der/die Pflegebedürftige und der ambulante Pflegedienst, können den Pflegevertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen.




Wer übernimmt die Kosten für einen Hausnotruf?

Die Pflegekasse übernimmt die Anschluss- und Betriebskosten, falls die pflegebedürftige Person alleine lebt.


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